Ergänzende Therapien
Diese Leistungen sind nicht Teil der gesetzlichen Krankenversicherung und können von Ihnen selbst gewählt und finanziert werden.
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Elektrotherapie
Elektrotherapie in der Physiotherapie nutzt elektrische Ströme zur Schmerzlinderung, Muskelstimulation und Durchblutungsförderung. Sie wird häufig bei Muskelverspannungen, Lähmungen oder chronischen Schmerzen eingesetzt. Je nach Zielsetzung kommen verschiedene Stromformen wie Reizstrom, Ultraschall oder TENS zum Einsatz.
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Ultraschalltherapie
Die Ultraschalltherapie ist ein Verfahren in der Physiotherapie, bei dem hochfrequente Schallwellen zur Behandlung von Schmerzen und Gewebeschäden eingesetzt werden. Sie verbessert die Durchblutung, reduziert Entzündungen und unterstützt die Regeneration von Muskeln, Sehnen und Bändern. Häufig wird sie bei Sportverletzungen, Arthrose oder Sehnenreizungen angewendet
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Manuelle Therapie (MT)
Die Manuelle Therapie (MT) bedient sich sowohl passiver Techniken als auch aktiver Übungen. Einerseits werden blockierte oder eingeschränkte Gelenke durch sanfte Techniken mobilisiert, andererseits können instabile Gelenke durch individuelle Übungen stabilisiert werden. Ziel ist es, das Zusammenspiel von Gelenken, Muskeln und Nerven wiederherzustellen.
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Krankengymnastik (KG)
Unter Krankengymnastik (KG) versteht sich eine Behandlungsform, mit der Krankheiten aus fast allen medizinischen Fachbereichen therapiert werden. Die Therapie erfolgt mit aktiven und passiven Maßnahmen. Das Ziel der Krankengymnastik ist es, die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des Körpers zu verbessern.
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N.A.P ®
N.A.P. ®(Neuroorthopädische Aktivitätsabhängige Plastizität) nach Renata Horst ist ein physiotherapeutisches Konzept, das neurophysiologische und orthopädische Prinzipien miteinander verbindet. Ziel ist es, natürliche Bewegungsmuster wiederherzustellen, indem das Nervensystem durch gezielte Reize zur positiven Umstrukturierung angeregt wird. Die Behandlung orientiert sich an alltagsnahen Aktivitäten und integriert funktionelles Training, manuelle Techniken und Haltungsschulung. N.A.P. wird individuell angepasst und eignet sich besonders bei neurologischen und muskuloskelettalen Beschwerden.
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Atemtherapie
Die Atemtherapie ist ein physiotherapeutisches Verfahren zur Verbesserung der Lungenfunktion und Atemmechanik. Sie unterstützt Patienten dabei, effektiver zu atmen, Sekret zu lösen und die Sauerstoffversorgung des Körpers zu optimieren. Durch spezielle Atemtechniken, Körperstellungen und Mobilisationsübungen wird die Atmung bewusst geschult und erleichtert. Sie kommt unter anderem bei chronischen Lungenerkrankungen, nach Operationen oder zur Entspannung zum Einsatz.
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Manuelle Lymphdrainage (MLD)
In erster Linie dient die manuelle Lymphdrainage der Entstauungstherapie von Ödemen. Meist handelt es sich hierbei um Schwellungen an Armen und/oder Beinen. Unter Verwendung spezieller Handgriffe wird die angestaute Flüssigekeit in Richtung der zuständigen Lymphknoten transportiert und vom Kreislauf abgebaut. Dabei kann die Atmung unterstützend wirken. Ziel ist es, dass das Gewebe abschwillt, die Schmerzen gelindert und die Beweglichkeit verbessert wird.
Häufig gestellte Fragen
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Gültiges Rezept (bei gesetzlich Versicherten Personen: Ausstellungsdatum nicht älter als 28 Tage)
Krankenversichertenkarte
Wenn vorhanden, Befunde und/ oder Berichte vom behandelnden Arzt/ Ärztin oder aus der Klinik/ Reha
Großes Handtuch oder Laken
Lockere, sportliche Kleidung
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Anmeldung (Aufnahme der Daten, Anmeldebogen ausfüllen)
Aufklärung über evtl. anfallende Zuzahlungen, Terminabsagen oder -verschiebungen, Ausfallhonorare
Gespräch (Anamnese) mit dem/der behandelnden Therapeuten/-in
Befunderhebung der vom Arzt/der Ärztin diagnostizierten Beschwerden
Therapieziele feststellen
Therapieplanung zusammen mit Patient*in
Aufklärung der Therapiemaßnahmen
Bei Bedarf: erste Eigenübung für zu Hause
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Wenn Sie bei einem der gesetzlichen Versicherungsträger versichert sind, müssen Sie zu jedem Rezept, zum Beispiel Krankengymnastik oder Manuelle Therapie, eine Zuzahlung und Rezeptgebühr leisten.
Diese Zuzahlungsbestimmungen sind vom Gesetzgeber festgelegt und gelten in jeder therapeutischen Praxis.Ihre Zuzahlung setzt sich wie folgt zusammen:
10,00 € Rezeptgebühr (Pauschale für jedes Rezept) zzgl. 10% Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten.
Bei Privatpatienten wird eine Honorarvereinbarung unterzeichnet, diese richtet sich nach dem Gebührentarif der Physiotherapeuten.
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